Laubinger + Rickmann

VERHALTENSKODEX

Oberstes Ziel unseres Unternehmens ist es, unseren Kunden Produkte auf höchstem Qualitätsniveau zu liefern.

Die nachstehenden Richtlinien sind die Basis unseres diesbezüglichen Handelns:

  • L+R stellt erfahrene, kompetente und motivierte Mitarbeiter ein, deren Weiterbildung ständig gefördert wird.
  • Zur Wahrung einer qualitäts-, umwelt- und termingerechten Fertigung werden moderne und sichere Arbeitsmittel, Fertigungs- und Prüfausrüstung eingesetzt.
  • Zur Vorbeugung von Unfällen und Berufskrankheiten halten wir einen hohen Standard des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein.
  • Wir halten uns an alle einschlägigen nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen.

Gleichermaßen sehen wir aber auch Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse, basierend auf einer verantwortungsvollen und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung, welches in den nachfolgenden Richtlinien zum Ausdruck kommen soll.

Keine Korruption, Erpressung und Bestechung

L+R toleriert keine Korruption, Erpressung und Bestechung. Insbesondere sollen unsere Mitarbeitenden, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an Kunden oder Lieferanten mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren.

Einladungen und Geschenke

Einladungen und Geschenke sollen nicht zur Beeinflussung missbraucht werden. Einladungen und Geschenke an Kunden bzw. von Lieferanten sollen nur gewährt bzw. angenommen werden, wenn Anlass und Umfang angemessen sind.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Entscheidungen sollen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien getroffen werden. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.

Vergütungen und Leistungen, Arbeitszeiten

Die Vergütungen und Leistungen, die für eine normale Arbeitswoche gezahlt werden, entsprechen mindestens dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum. Bezüglich der Arbeitszeit werden die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben eingehalten.

Keine Kinderarbeit und Schutz junger Arbeitnehmer

Wir akzeptieren keine Form der Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit. Insbesondere junge Arbeitnehmer müssen davor geschützt werden, Arbeiten zu verrichten, die aller Voraussicht nach ihrer Ausbildung beeinträchtigen oder ihre Gesundheit oder ihre physische, psychische, soziale oder geistige Weiterentwicklung gefährden.

Keine moderne Sklaverei (d.h. Sklaverei, Zwangsarbeit und Menschenhandel)

Wir akzeptieren keine Form moderner Sklaverei. Jegliche wissentliche Nutzung von Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel wird abgelehnt. Arbeitsverhältnisse gründen auf Freiwilligkeit und können von Beschäftigten nach eigenem Willen und unter Einhaltung einer angemessenen Frist beendet werden.

Keine Diskriminierung und keine Belästigung

Wir fördern Chancengleichheit und Gleichbehandlung und unterbinden Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden. Das Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter muss frei von Belästigung sein. Ein soziales Umfeld mit Respekt für den Einzelnen ist zu fördern.

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

In Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung achten wir die Rechte der Mitarbeiter, eine Arbeitnehmervertretung zu bilden und Kollektivverhandlungen zu führen. 

Umweltschutz

L+R hält die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards ein. Ferner ist es unser Bestreben, die Umweltbelastungen und -gefahren zu minimieren und den Umweltschutz im täglichen Geschäftsbetrieb zu verbessern. Insbesondere sind dies die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die Erhöhung der Energieeffizienz sowie die Steigerung der Verwendung erneuerbarer Energie. Des Weiteren sollen natürliche Ressourcen verantwortungsvoll genutzt und Abfall vermieden werden.

Die Einhaltung der hier genannten Richtlinien erwartet L+R auch von seinen Lieferanten und ist ein Auswahlkriterium bei der Beschaffung.

HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Einführung der internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Im Rahmen des Hinweisgeber­schutzgesetzes (HinSchG) wurde eine interne Meldestelle eingeführt. Ab sofort steht Ihnen Herr Fischer als unserer Ansprechpartner für die interne Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.

Diese interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien, dem Verhaltenskodex oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen. Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:
Kontakt per E-Mail an: compliance@laubinger-rickmann.de, telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur internen Meldestelle sowie auch zu neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.

Wir möchten betonen, dass die Einführung der internen Meldestelle ein weiterer Schritt ist, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Meldestelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen.

MELDESTELLE

Compliance Beauftragter

Andreas Fischer

02573/9388-65

compliance@laubinger-rickmann.de